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Sehr geehrte Kundschaft,

aufgrund der Umstrukturierung der Ford-Werke sind wir ab dem 1. April 2025 kein autorisierter Ford-Servicebetrieb mehr und dürfen daher keinerlei Garantiearbeiten oder Rückrufaktionen an Ihrem Fahrzeug mehr durchführen. Dies bedauern wir selbst sehr.
Für Inspektionen sowie alle anderen Reparaturen sind wir weiterhin Ihr Ansprechpartner und werden auch in Zukunft alle anfallenden Arbeiten an Ihrem Auto nach den Richtlinien des Herstellers mit den neuesten Testgeräten und unserer jahrzehntelangen Erfahrung ordnungsgemäß durchführen.
Leider konnten wir Sie über diese Entscheidung nicht früher informieren, da bis zuletzt alles unklar war und niemand genau wusste, wie es in Zukunft von Ford gehandhabt wird. Eine erneute Bewerbung als Ford-Partner wäre für einen Betrieb unserer Größe nicht realisierbar, da das Anforderungsprofil zu hoch gesteckt ist.
Auch andere Fabrikate und Hersteller sind ähnliche Wege gegangen und haben ihre Händlernetze stark reduziert und ihre bisherigen Partner gekündigt.
Sie können versichert sein, dass wir auch in Zukunft unser Bestes tun werden, um Sie als unseren Kunden zufrieden zu stellen.
Selbstverständlich sind wir auch weiterhin als Händler tätig, auch wenn wir keine Ford-Neufahrzeuge mehr verkaufen dürfen. Als Partner von Autobund haben wir Zugriff auf ca. 800 Fahrzeuge der verschiedensten Fabrikate als Tageszulassungen und Gebrauchtwagen. Unser Fahrzeugangebot, das sich ständig ändert, können Sie jederzeit auf unserer Homepage unter „Gebrauchtwagen“ und „Bestellfahrzeuge“ einsehen, wobei wir Ihnen gerne bei der Suche beratend zur Seite stehen.

Ihr Autohaus Maszurimm – mit dem besonderen Service.

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Service-Tipps

Bußgelder im Winter: Erst kratzen, dann fahren

Verkehrsregeln gelten das ganze Jahr, egal, ob sommers oder winters. Aber in der kalten Jahreszeit gibt einige spezielle Bestimmungen, die Autofahrende beachten sollten. Sonst drohen teils empfindliche Bußgelder.

Vor dem Losfahren, Fahrzeug von Schnee auf Motorhaube und Dach befreien. (Foto:SP-X)

Vor dem Losfahren, Fahrzeug von Schnee auf Motorhaube und Dach befreien. (Foto:SP-X)

Es gibt Verkehrssünden, sie lassen sich in Deutschland nur im Winter begehen. Eine Übersicht der typischen Ordnungswidrigkeiten und ihrer Bußgelder.
 

Licht an
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, tagsüber mit Licht zu fahren. Sinnvoll ist es auf jeden Fall. Wer aber bei Sichtbehinderung durch Schneefall, Regen oder Nebel das Abblendlicht nicht eingeschaltet hat, muss innerorts mit einem Bußgeld von 25 und außerorts sogar mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.
 

Auto nicht warmlaufen lassen
80 Euro stehen auf dem Zettel, wenn man das Auto vor dem Losfahren warmlaufen lässt. Das ist nicht nur laut und umweltschädlich, sondern verschleißt auch den Motor stärker als das sofortige Losfahren.
 

Identitätsnachweis
Fünf Euro Bußgeld werden fällig, wenn das Kennzeichen so voll Schneematsch ist, dass es nicht mehr lesbar ist.
 

Freie Sicht
Nur ein kleines Sichtfenster in der vereisten Scheibe freizukratzen, reicht nicht. Auch wenn‘s kalt ist, alle Scheiben müssen vor der Fahrt großflächig von Eis und Schnee befreit werden. Das gilt auch für Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten. Wer sich daran nicht hält, muss mit zehn Euro Geldbuße rechnen.
 

Schneefrei
25 Euro Bußgeld kostet es, wenn beim Losfahren noch Schnee auf Motorhaube oder Dach liegen. Denn sich lösende Schneebrocken können dem nachfolgenden Verkehr die Sicht nehmen, oder bei einem Bremsmanöver gerät die Schneemasse auf die eigene Frontscheibe.
 

Richtige Bereifung
Es gibt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Wer auf winterlichen Straßen – also bei Glatteis oder Schnee – mit Sommerreifen erwischt wird, für den ist ein Bußgeld von 60 Euro fällig. Zusätzlich kommt ein Punkt auf das Konto in Flensburg. Wer gar andere behindert, etwa weil das Auto liegen bleibt, für den steigt das Bußgeld auf 80 Euro, plus Flensburg-Punkt. Bei Gefährdung sind sogar 100 Euro fällig (zuzüglich einem Punkt. Aber auch der Halter eines Fahrzeugs kann wegen falscher Bereifung zur Kasse gebeten werden, mit 75 Euro. Voraussetzung ist, dass Halter und Fahrer nicht identisch sind.