Schließen ✖

Sehr geehrte Kundschaft,

aufgrund der Umstrukturierung der Ford-Werke sind wir ab dem 1. April 2025 kein autorisierter Ford-Servicebetrieb mehr und dürfen daher keinerlei Garantiearbeiten oder Rückrufaktionen an Ihrem Fahrzeug mehr durchführen. Dies bedauern wir selbst sehr.
Für Inspektionen sowie alle anderen Reparaturen sind wir weiterhin Ihr Ansprechpartner und werden auch in Zukunft alle anfallenden Arbeiten an Ihrem Auto nach den Richtlinien des Herstellers mit den neuesten Testgeräten und unserer jahrzehntelangen Erfahrung ordnungsgemäß durchführen.
Leider konnten wir Sie über diese Entscheidung nicht früher informieren, da bis zuletzt alles unklar war und niemand genau wusste, wie es in Zukunft von Ford gehandhabt wird. Eine erneute Bewerbung als Ford-Partner wäre für einen Betrieb unserer Größe nicht realisierbar, da das Anforderungsprofil zu hoch gesteckt ist.
Auch andere Fabrikate und Hersteller sind ähnliche Wege gegangen und haben ihre Händlernetze stark reduziert und ihre bisherigen Partner gekündigt.
Sie können versichert sein, dass wir auch in Zukunft unser Bestes tun werden, um Sie als unseren Kunden zufrieden zu stellen.
Selbstverständlich sind wir auch weiterhin als Händler tätig, auch wenn wir keine Ford-Neufahrzeuge mehr verkaufen dürfen. Als Partner von Autobund haben wir Zugriff auf ca. 800 Fahrzeuge der verschiedensten Fabrikate als Tageszulassungen und Gebrauchtwagen. Unser Fahrzeugangebot, das sich ständig ändert, können Sie jederzeit auf unserer Homepage unter „Gebrauchtwagen“ und „Bestellfahrzeuge“ einsehen, wobei wir Ihnen gerne bei der Suche beratend zur Seite stehen.

Ihr Autohaus Maszurimm – mit dem besonderen Service.

News

Winter-Expertise: große Wissenslücken

Soll man Kühlerfrostschutz ins Scheibenwischwasser geben? 80 Prozent der deutschen Autofahrer sagen ja und liegen damit leider falsch.

Ein als Winterreifen zugelassener Pkw-Reifen muss das Alpine-Symbol tragen. (Foto: Michelin)

Um das Verkehrs- und Technikwissen deutscher Autofahrer ist es nicht immer zum Besten bestellt. Das zeigt jetzt auch ein Wissenstest der Online-Plattform Autoscout24, bei dem speziell die Winterkompetenz der Autofahrer abgefragt wurde.

 

Falsche Flüssigkeiten
Die größte Fehlerquote offenbarte sich bei der Frage, ob bei kalten Temperaturen Kühlerfrostschutz ins Scheibenwischwasser gegeben werden muss, damit Wasser, Pumpe und Düsen nicht einfrieren. 80 Prozent antworteten mit „Ja“, was falsch ist, da Kühlerfrostschutz in den Kühlmittelbehälter gehört.

 

Bei der Frage nach der Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten lagen 79 Prozent falsch. Dieser Anteil war der Meinung, dass man mit Ketten nicht schneller als 100 Stundenkilometer fahren darf. Richtig ist aber 50 Stundenkilometer.

 

Nicht wintertauglich
45 Prozent glauben, dass für Winterreifen die O-bis-O-Regel gilt. Tatsächlich gibt es in Deutschland keine saisonale Winterreifenpflicht. Stattdessen sind wintertaugliche Reifen nur dann vorgeschrieben, wenn es die Witterungsverhältnisse erfordern. Auch woran man wintertaugliche Reifen erkennt, ist nicht jedem klar. Reifen mit dem M+S-Symbol erfüllen seit Oktober diese Anforderung zwar nicht mehr, wurden aber dennoch von 36 Prozent der Befragten als wintertauglich eingestuft.

 

Dass es für einen Verbrennungsmotor gut ist, ihn im Winter vor Fahrtantritt warmlaufen zu lassen, glauben 23 Prozent. Diese leider weit verbreitete Praxis gilt allerdings als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet.

 

Bei der Frage nach dem Reichweitenverlust von Elektroautos ist die Winter-Expertise der deutschen Autofahrer dagegen ausgeprägter. Immerhin 78 Prozent stimmen der Aussage zu, dass man mit einem Elektroauto im Winter mit einem Reichweitenverlust von bis zu 30 Prozent rechnen muss.