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Sehr geehrte Kundschaft,

aufgrund der Umstrukturierung der Ford-Werke sind wir ab dem 1. April 2025 kein autorisierter Ford-Servicebetrieb mehr und dürfen daher keinerlei Garantiearbeiten oder Rückrufaktionen an Ihrem Fahrzeug mehr durchführen. Dies bedauern wir selbst sehr.
Für Inspektionen sowie alle anderen Reparaturen sind wir weiterhin Ihr Ansprechpartner und werden auch in Zukunft alle anfallenden Arbeiten an Ihrem Auto nach den Richtlinien des Herstellers mit den neuesten Testgeräten und unserer jahrzehntelangen Erfahrung ordnungsgemäß durchführen.
Leider konnten wir Sie über diese Entscheidung nicht früher informieren, da bis zuletzt alles unklar war und niemand genau wusste, wie es in Zukunft von Ford gehandhabt wird. Eine erneute Bewerbung als Ford-Partner wäre für einen Betrieb unserer Größe nicht realisierbar, da das Anforderungsprofil zu hoch gesteckt ist.
Auch andere Fabrikate und Hersteller sind ähnliche Wege gegangen und haben ihre Händlernetze stark reduziert und ihre bisherigen Partner gekündigt.
Sie können versichert sein, dass wir auch in Zukunft unser Bestes tun werden, um Sie als unseren Kunden zufrieden zu stellen.
Selbstverständlich sind wir auch weiterhin als Händler tätig, auch wenn wir keine Ford-Neufahrzeuge mehr verkaufen dürfen. Als Partner von Autobund haben wir Zugriff auf ca. 800 Fahrzeuge der verschiedensten Fabrikate als Tageszulassungen und Gebrauchtwagen. Unser Fahrzeugangebot, das sich ständig ändert, können Sie jederzeit auf unserer Homepage unter „Gebrauchtwagen“ und „Bestellfahrzeuge“ einsehen, wobei wir Ihnen gerne bei der Suche beratend zur Seite stehen.

Ihr Autohaus Maszurimm – mit dem besonderen Service.

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News

Umfrage zur Promillegrenze: Zu viele Flaschen im Straßenverkehr

Strengere Promillegrenzen finden in Deutschland breite Zustimmung. Laut einer Forsa-Umfrage aus dem Juni 2026 fordern viele Befragte schärfere Regeln für den motorisierten Straßenverkehr und E-Scooter. Beim Fahrrad fällt das Urteil deutlich nachsichtiger aus.

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Alkohol und Autofahren: eine schlechte Kombination. Bild: ACE via Autoren-Union Mobilität

Die (Promille-)Zahlen sprechen eine klare Sprache: 68 Prozent der Befragten plädieren für strengere Alkoholgrenzen im motorisierten Straßenverkehr. Während knapp die Hälfte sogar ein absolutes Alkoholverbot fordert, sprechen sich fast ein Viertel für eine Obergrenze von 0,3 Promille aus. Mit dem aktuellen Grenzwert (0,5 Promille) erklären sich nur 28 Prozent der Befragten einverstanden. Ein ähnliches Bild ergibt sich auch für die Alkoholgrenze auf dem E-Scooter. 

Nur Radler für Radler?
Die Umfrage ergibt jedoch auch: Bei Radfahrern zeigen sich viele Befragte deutlich großzügiger. So plädieren insgesamt 15 Prozent für eine Obergrenze von 1,1 Promille oder mehr aus. Doch Obacht: Ab einem Wert von 0,3 Promille kann bereits eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen. Wer also auffällig fährt – und beispielsweise durch verspätete Reaktionen einen Unfall verursacht –, macht sich womöglich trotz überschaubaren Konsums strafbar. 

Ab 1,6 Promille gelten Rauschfahrer auf dem Rad als absolut fahruntüchtig. Rechtlich zählt das bereits als Straftat. Und die Folgen haben es in sich: hohe Geldstrafen, zwei Punkte in Flensburg und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Ironie des Schicksals: Rauschfahrten mit dem Fahrrad können dazu führen, dass Alkoholsünder ihren Führerschein abgeben und somit wieder auf ihr Rad umsatteln müssen.

Maßlose Selbstüberschätzung
Trotz der klaren Umfrageergebnisse gaben viele der Befragten an, mindestens einmal vor Fahrtantritt getrunken zu haben – oftmals allerdings nur ein Bier oder ein Glas Wein. Deutlich höher fallen die Umfrageergebnisse bei Radfahrten im beschwipsten Zustand aus. 

Besonders auffällig ist die Geschlechterverteilung: Ob Auto, E-Scooter oder Fahrrad – Männer riskieren häufiger als Frauen, alkoholisiert unterwegs zu sein und die eigene Fahrtüchtigkeit zu überschätzen.