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Sehr geehrte Kundschaft,

aufgrund der Umstrukturierung der Ford-Werke sind wir ab dem 1. April 2025 kein autorisierter Ford-Servicebetrieb mehr und dürfen daher keinerlei Garantiearbeiten oder Rückrufaktionen an Ihrem Fahrzeug mehr durchführen. Dies bedauern wir selbst sehr.
Für Inspektionen sowie alle anderen Reparaturen sind wir weiterhin Ihr Ansprechpartner und werden auch in Zukunft alle anfallenden Arbeiten an Ihrem Auto nach den Richtlinien des Herstellers mit den neuesten Testgeräten und unserer jahrzehntelangen Erfahrung ordnungsgemäß durchführen.
Leider konnten wir Sie über diese Entscheidung nicht früher informieren, da bis zuletzt alles unklar war und niemand genau wusste, wie es in Zukunft von Ford gehandhabt wird. Eine erneute Bewerbung als Ford-Partner wäre für einen Betrieb unserer Größe nicht realisierbar, da das Anforderungsprofil zu hoch gesteckt ist.
Auch andere Fabrikate und Hersteller sind ähnliche Wege gegangen und haben ihre Händlernetze stark reduziert und ihre bisherigen Partner gekündigt.
Sie können versichert sein, dass wir auch in Zukunft unser Bestes tun werden, um Sie als unseren Kunden zufrieden zu stellen.
Selbstverständlich sind wir auch weiterhin als Händler tätig, auch wenn wir keine Ford-Neufahrzeuge mehr verkaufen dürfen. Als Partner von Autobund haben wir Zugriff auf ca. 800 Fahrzeuge der verschiedensten Fabrikate als Tageszulassungen und Gebrauchtwagen. Unser Fahrzeugangebot, das sich ständig ändert, können Sie jederzeit auf unserer Homepage unter „Gebrauchtwagen“ und „Bestellfahrzeuge“ einsehen, wobei wir Ihnen gerne bei der Suche beratend zur Seite stehen.

Ihr Autohaus Maszurimm – mit dem besonderen Service.

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News

Neue EU-Führerscheinrichtlinien im Anmarsch

2024 sollen von der EU neue Führerscheinrichtlinien verabschiedet werden, die für reichlich Zündstoff sorgen.

Seniorin fährt Auto

Eine der möglichen neuen Führerscheinrichtlinien: Zusätzliche Kontrollen für ältere Verkehrsteilnehmer. Bild: Allianz

Keiner kommt um – alle kommen an: Das ist die Leitidee des ursprünglich in Schweden entwickelten Projekts „Vision Zero“, an der nun auch die EU-Kommission ebenso wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) anknüpfen möchten. Mit dem Ziel, die Anzahl der Todesopfer und Schwerverletzten im Straßenverkehr zu senken, sind nun weitere Verschärfungen für Verkehrsteilnehmende laut Entwurf der EU-Kommission geplant . Betroffen davon sind vor allem Fahranfänger und Senioren.

Tempolimit für Fahranfänger
Für Fahranfänger gelten im Straßenverkehr teilweise abweichende Regeln: So ist das Fahren unter Alkoholeinfluss während der Probezeit strikt untersagt, und auch in europäischen Ländern wie Frankreich, Italien und Kroatien gelten für sie besondere Tempolimits. Geht es nach der EU, so treten bald weitere Vorschriften in Kraft. So dürften Führerscheinneulinge auf Autobahnen bald nur noch maximal 90 km/h fahren – also kaum schneller als ein Lkw. Das Überholen auf Autobahnen oder Landstraßen wäre dadurch beinahe unmöglich.

Zweite Fahrprüfung
Der EU-Ausschuss schlägt für die neue Führerscheinrichtlinie auch eine zweite Prüfung für den Probeführerschein vor. Demnach müssten Kandidaten nach der bereits überstandenen Probezeit eine zweite Fahrprüfung absolvieren, um auch alleine fahren zu dürfen.

Nachtfahrverbot
Um das Ziel des Projekts „Vision Zero“ zu erreichen, sieht die EU außerdem ein Nachtfahrverbot für unerfahrene Autofahrer vor. Zwischen 0 Uhr und 6 Uhr dürften Fahrer in der Probezeit dann nicht mehr auf der Straße fahren. Hintergrund dafür sind die sogenannten „Disco-Unfälle“, die sich vor allem zu nächtlicher Stunde ereignen.

Führerschein für Senioren
Die zweite Zielgruppe, die der Ausschuss besonders ins Auge nimmt, sind Senioren. Schon seit Jahren wird über zusätzliche Kontrollen für ältere Verkehrsteilnehmende diskutiert. So soll der Führerschein von Personen ab dem 60. Lebensjahr in Zukunft nur noch sieben Jahre und ab dem 70. Lebensjahr nur noch fünf Jahre gültig sein. Und wer im Alter von 80 weiter mobil sein möchte, muss den Führerschein nach zwei Jahren bereits verlängern lassen. Mit der Verlängerung verbunden ist eine psychologische und medizinische Untersuchung, die Kosten dafür sind selbst zu tragen.

Neue Führerscheinklasse: Das Aus für SUVs?
Führerschein bestanden und direkt mit dem SUV auf die Straße? Geht es nach der geplanten Führerscheinrichtlinie der EU könnte dies schon bald der Vergangenheit angehören. So ist der bisherige Führerschein der Klasse B gemäß seiner ursprünglichen Gestaltung nicht für das Fahren eines schweren Personenkraftwagens geeignet. Abhilfe schaffen soll daher die Führerscheinklasse B+. Diese lässt sich nur dann erwerben, wenn man laut dem EU-Plan im Rahmen der Führerscheinklasse B ein Mindestmaß an Fahrpraxis erworben hat. Demnach sollen SUVs auch nur für Fahranfänger ab 21 Jahren fahrbar sein.

Doch wer nun Angst um seinen Führerschein oder seinem Fahrzeug hat, kann aufatmen. Bislang handelt es sich bei den Änderungen lediglich um Vorschläge.