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Sehr geehrte Kundschaft,

aufgrund der Umstrukturierung der Ford-Werke sind wir ab dem 1. April 2025 kein autorisierter Ford-Servicebetrieb mehr und dürfen daher keinerlei Garantiearbeiten oder Rückrufaktionen an Ihrem Fahrzeug mehr durchführen. Dies bedauern wir selbst sehr.
Für Inspektionen sowie alle anderen Reparaturen sind wir weiterhin Ihr Ansprechpartner und werden auch in Zukunft alle anfallenden Arbeiten an Ihrem Auto nach den Richtlinien des Herstellers mit den neuesten Testgeräten und unserer jahrzehntelangen Erfahrung ordnungsgemäß durchführen.
Leider konnten wir Sie über diese Entscheidung nicht früher informieren, da bis zuletzt alles unklar war und niemand genau wusste, wie es in Zukunft von Ford gehandhabt wird. Eine erneute Bewerbung als Ford-Partner wäre für einen Betrieb unserer Größe nicht realisierbar, da das Anforderungsprofil zu hoch gesteckt ist.
Auch andere Fabrikate und Hersteller sind ähnliche Wege gegangen und haben ihre Händlernetze stark reduziert und ihre bisherigen Partner gekündigt.
Sie können versichert sein, dass wir auch in Zukunft unser Bestes tun werden, um Sie als unseren Kunden zufrieden zu stellen.
Selbstverständlich sind wir auch weiterhin als Händler tätig, auch wenn wir keine Ford-Neufahrzeuge mehr verkaufen dürfen. Als Partner von Autobund haben wir Zugriff auf ca. 800 Fahrzeuge der verschiedensten Fabrikate als Tageszulassungen und Gebrauchtwagen. Unser Fahrzeugangebot, das sich ständig ändert, können Sie jederzeit auf unserer Homepage unter „Gebrauchtwagen“ und „Bestellfahrzeuge“ einsehen, wobei wir Ihnen gerne bei der Suche beratend zur Seite stehen.

Ihr Autohaus Maszurimm – mit dem besonderen Service.

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News

Keine Kfz-Steuer für E-Autos bis 2035

Die Bundesregierung hat die Steuerbefreiung für reine Elektroautos um weitere fünf Jahre verlängert. Demnach sollen Neuzulassungen und Umrüstungen bis Ende 2030 für maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit bleiben, spätestens jedoch bis Ende 2035.

Wer sich in diesem Jahr ein E-Auto wie VW ID.3 zulegt, muss die kommenden zehn Jahre keine Kfz-Steuer zahlen. (Bild: VW)

Wer sich in diesem Jahr ein E-Auto wie VW ID.3 zulegt, muss die kommenden zehn Jahre keine Kfz-Steuer zahlen. (Bild: VW)

Wer sein Elektroauto noch in diesem Jahr erstmals zulässt, profitiert somit über den vollen Zeitraum von zehn Jahren. Bei einer Zulassung im Jahr 2028 endet die Befreiung von der Kfz-Steuer entsprechend bereits nach rund sieben Jahren. Ohne die jetzt beschlossene Verlängerung wäre die Befreiung für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 2026 ausgelaufen. Mit der Maßnahme soll der Umstieg auf klimaneutrale Mobilität beschleunigt und Beschäftigung in der Branche gesichert werden. Insgesamt will die Bundesregierung die Elektromobilität weiterhin durch steuerliche Anreize und Förderprogramme unterstützen.

 

Für Elektrofahrzeuge wird die Kfz-Steuer grundsätzlich anders berechnet als für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor: Da sie keine CO₂-Emissionen ausstoßen, entfällt der emissionsabhängige Steueranteil vollständig. Nach Ablauf der Befreiung richtet sich die Steuer ausschließlich nach dem Fahrzeuggewicht. Je nach Klasse und Masse fällt eine pauschale Jahresgebühr an, die in der Regel zwischen 6 und 70 Euro liegt. Berechnet werden 5,62 bis 6,39 Euro je 200 Kilogramm Fahrzeuggewicht in drei Kategorien bis 2 Tonnen, bis 3 Tonnen und mehr als 3 Tonnen.