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Sehr geehrte Kundschaft,

aufgrund der Umstrukturierung der Ford-Werke sind wir ab dem 1. April 2025 kein autorisierter Ford-Servicebetrieb mehr und dürfen daher keinerlei Garantiearbeiten oder Rückrufaktionen an Ihrem Fahrzeug mehr durchführen. Dies bedauern wir selbst sehr.
Für Inspektionen sowie alle anderen Reparaturen sind wir weiterhin Ihr Ansprechpartner und werden auch in Zukunft alle anfallenden Arbeiten an Ihrem Auto nach den Richtlinien des Herstellers mit den neuesten Testgeräten und unserer jahrzehntelangen Erfahrung ordnungsgemäß durchführen.
Leider konnten wir Sie über diese Entscheidung nicht früher informieren, da bis zuletzt alles unklar war und niemand genau wusste, wie es in Zukunft von Ford gehandhabt wird. Eine erneute Bewerbung als Ford-Partner wäre für einen Betrieb unserer Größe nicht realisierbar, da das Anforderungsprofil zu hoch gesteckt ist.
Auch andere Fabrikate und Hersteller sind ähnliche Wege gegangen und haben ihre Händlernetze stark reduziert und ihre bisherigen Partner gekündigt.
Sie können versichert sein, dass wir auch in Zukunft unser Bestes tun werden, um Sie als unseren Kunden zufrieden zu stellen.
Selbstverständlich sind wir auch weiterhin als Händler tätig, auch wenn wir keine Ford-Neufahrzeuge mehr verkaufen dürfen. Als Partner von Autobund haben wir Zugriff auf ca. 800 Fahrzeuge der verschiedensten Fabrikate als Tageszulassungen und Gebrauchtwagen. Unser Fahrzeugangebot, das sich ständig ändert, können Sie jederzeit auf unserer Homepage unter „Gebrauchtwagen“ und „Bestellfahrzeuge“ einsehen, wobei wir Ihnen gerne bei der Suche beratend zur Seite stehen.

Ihr Autohaus Maszurimm – mit dem besonderen Service.

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News

Blackbox-Pflicht für Neuwagen

Neuwagen müssen ab Sommer mit einem digitalen Fahrtenschreiber – einer Blackbox – ausgestattet sein. Kommt es zu einem Crash, erlaubt der Datenspeicher eine genauere Analyse der Ereignisse.

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Bereits seit Juni 2022 gilt eine Blackbox-Pflicht für neue Fahrzeugtypen. Ab Juli 2024 gehört der Unfalldatenspeicher sogar zur Pflichtausstattung von Neufahrzeugen. Bild: VDO

Eine Blackbox, auch Unfalldatenspeicher oder Event-Data-Recorder (EDR) genannt, ist bisher vor allem aus Flugzeugen bekannt. Dort dient sie hauptsächlich dazu, den Datenverkehr aller ablaufenden Vorgänge aufzuzeichnen. Nach Abstürzen oder Pannen soll mit Hilfe der gespeicherten Informationen die Unfallursache gefunden werden. Mittlerweile gibt es dieses System der permanenten Aufzeichnung unfallrelevanter Daten auch im Pkw. Bereits seit Juni 2022 gilt eine Blackbox-Pflicht für neue Fahrzeugtypen. Ab Juli 2024 gehört der Unfalldatenspeicher sogar zur Pflichtausstattung von Neufahrzeugen. Bisher ohne Blackbox zugelassene Pkw müssen nicht nachgerüstet werden.

Unfallwächter und Datenretter
Der Datenspeicher ist meist Teil des Airbag-Steuergeräts und erfasst während der Fahrt permanent Informationen wie Fahrzeuggeschwindigkeit, Bremszeitpunkt, Position und Neigung des Fahrzeugs auf der Straße sowie den Aktivierungszustand aller Sicherheits- und Rückhaltesysteme aus dem Bordcomputer und seinen Subsystemen. Doch nur die Daten unmittelbar vor, während und nach einem Unfall werden dauerhaft gespeichert und vor Online-Zugriff geschützt – das nennt der Gesetzgeber "ereignisbezogene Datenspeicherung". Bei Überschreitung einer bestimmten Auslöseschwelle, beispielsweise bei einem Crash, werden die Informationen fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Ereignis gesichert. Der Fahrzeugnutzer hat grundsätzlich keine Möglichkeit, die permanente Aufzeichnung oder die ereignisbezogene Speicherung zu deaktivieren.

Sicher, anonym und im Dienst der Gerechtigkeit
Die Blackbox sorgt für Datensicherheit, indem sie nur ereignisbezogene Informationen aufzeichnet. Diese Daten müssen geschützt und anonymisiert werden, sodass weder Fahrzeug noch Fahrer identifiziert werden können. Obwohl ein Online-Zugriff ausgeschlossen ist, können die Daten über ein On-Board-Diagnose-Systeme oder direkt aus dem Airbag-Steuergerät ausgelesen werden. Die aufgezeichneten Informationen liegen dann den nationalen Behörden zur Unfallforschung vor. Auf richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung können die EDR-Daten jedoch zur Aufklärung des Unfallhergangs und zur Klärung der Schuldfrage herangezogen werden. Bei schweren Unfällen kann der Datenschutz zugunsten der Strafverfolgung zurücktreten.