Schließen ✖

Sehr geehrte Kundschaft,

aufgrund der Umstrukturierung der Ford-Werke sind wir ab dem 1. April 2025 kein autorisierter Ford-Servicebetrieb mehr und dürfen daher keinerlei Garantiearbeiten oder Rückrufaktionen an Ihrem Fahrzeug mehr durchführen. Dies bedauern wir selbst sehr.
Für Inspektionen sowie alle anderen Reparaturen sind wir weiterhin Ihr Ansprechpartner und werden auch in Zukunft alle anfallenden Arbeiten an Ihrem Auto nach den Richtlinien des Herstellers mit den neuesten Testgeräten und unserer jahrzehntelangen Erfahrung ordnungsgemäß durchführen.
Leider konnten wir Sie über diese Entscheidung nicht früher informieren, da bis zuletzt alles unklar war und niemand genau wusste, wie es in Zukunft von Ford gehandhabt wird. Eine erneute Bewerbung als Ford-Partner wäre für einen Betrieb unserer Größe nicht realisierbar, da das Anforderungsprofil zu hoch gesteckt ist.
Auch andere Fabrikate und Hersteller sind ähnliche Wege gegangen und haben ihre Händlernetze stark reduziert und ihre bisherigen Partner gekündigt.
Sie können versichert sein, dass wir auch in Zukunft unser Bestes tun werden, um Sie als unseren Kunden zufrieden zu stellen.
Selbstverständlich sind wir auch weiterhin als Händler tätig, auch wenn wir keine Ford-Neufahrzeuge mehr verkaufen dürfen. Als Partner von Autobund haben wir Zugriff auf ca. 800 Fahrzeuge der verschiedensten Fabrikate als Tageszulassungen und Gebrauchtwagen. Unser Fahrzeugangebot, das sich ständig ändert, können Sie jederzeit auf unserer Homepage unter „Gebrauchtwagen“ und „Bestellfahrzeuge“ einsehen, wobei wir Ihnen gerne bei der Suche beratend zur Seite stehen.

Ihr Autohaus Maszurimm – mit dem besonderen Service.

Zum Hauptinhalt springen Zum Footerinhalt springen

News

Achtung Gullideckel! Richtig auf Gehwegen parken

An einigen Stellen erlauben Städte das Parken auf Gehwegen. Autofahrer sollten jedoch zuvor den Boden kontrollieren.

Bild parken-auf-gehwegen-vorsicht-gullideckel.jpg

Ist das Parken auf Gehwegen freigegeben, sollten Autofahrer nach Gullis Ausschau halten. Wer über Schachtdeckeln oder anderen Verschlüssen steht und diese somit blockiert, riskiert nach Angaben des Rechts-Portals „Refrago“ eine Geldbuße in Höhe von 10 bis 40 Euro, abhängig von der Dauer. Geregelt ist das Verbot in Paragraf 12, Absatz 3, Nummer 4 der Straßenverkehrsordnung. Beim Parken auf der Fahrbahn hingegen müssen Schachtdeckel nicht freigehalten werden.